![]() | Unsere Kompetenz beruht auf Wissen und ErfahrungDie Fachkompetenz der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in unserer Sozietät basiert auf der Zusammenführung ihres Spezialwissens und ihrer langjährigen Erfahrung mit juristischen Auseinandersetzungen. Ständige Fortbildung ist für uns selbstverständlich. Alle im Arbeitsrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Entsprechendes gilt für das Familienrecht. Wir gewährleisten die Überprüfung von Zielen und Verhandlungsoptionen durch Einbeziehung der gesetzlichen Regelungen angrenzender Fachgebiete, beispielsweise des Sozialversicherungs- und Steuerrechts oder des Gesellschaftsrechts. Bei der Bearbeitung Ihrer Rechtsprobleme können wir in nahezu allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrecht, des Verwaltungsrechts und des Tourismusrechts auf das in langjähriger Tätigkeit erworbene Spezialwissen unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zurückgreifen. Soweit Spezialkenntnisse anderer Berufsgruppen oder Wissenschaftsbereiche, etwa im Steuerrecht, erforderlich sind, greifen wir auf bewährte Kooperationspartner zurück. |
