Dr. Klaus Dammann (geb. 1946)

Rechtsanwalt (bis Januar 2011)
Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtsanwalt Dr. Klaus Dammann ist seit 1976 als Rechtsanwalt zugelassen und Begründer der Sozietät DAMMANN Rechtsanwälte Partnerschaft.

Zunächst lag der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit auf den Gebieten des Verwaltungs- und Verfassungsrechts und des Europäisches Rechts. Dr. Dammann hat viele vom Berufsverbot betroffene Arbeiter, Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst beraten und vertreten. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland kulminierten in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Straßburg) von 1995, das die Berufsverbotepolitik in der Bundesrepublik Deutschland als Verstoß gegen die Eurpopäische Menschenrechtskonvention (Art. 10, 11 EMRK) feststellte.

Seit Anfang 1990 hat sich der Schwerpunkt der Tätigkeitsgebiete auf das individuelle und kollektive Arbeitsrecht verlagert. Hinzu kommen Tätigkeiten aus dem allgemeinen Zivilrecht und dem Presserecht. Dr. Dammann berät und vertritt Betriebsräte bei Rechtsstreitigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Mitbestimmungsgesetzen sowie bei Auseinandersetzungen um Betriebsänderungen in Verhandlungen mit den Arbeitgebern.

Ausbildung und beruflicher Werdegang:
Studium und Examen an den Universitäten Göttingen und Hamburg bis 1972
Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht
2. Staatsexamen 1976
Promotion im Arbeitsrecht 1975
Zulassung als Rechtsanwalt März 1976
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001

 


 

 

 

 
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